Meine Grundsätze
Ich bin als Einzelanwalt tätig. Dabei ist mir bewusst, dass ich nicht das gesamte Spektrum des deutschen Rechts abdecken kann. Das will ich auch nicht.
Der Gesamtüberblick ist notwendig, denn jeder rechtliche Rat hat – wie ein Arzneimittel – seine „Nebenwirkung“. Ich biete die Gesamtschau an und habe dabei meine Tätigkeitsschwerpunkte. Wenn ein „Spezialist“ gefordert ist, vermittle ich diesen gerne und arbeite mit diesem für Sie auch zusammen.
Mir ist an einer persönlichen, individuellen Beratung und Unterstützung meiner Klienten gelegen. Auf das unvermeidliche Kostenrisiko wird dabei eingegangen.
Im Arzthaftungsrecht berate ich mich mit erfahrenen Fachärzten, teilweise auch mit weltweit anerkannten Spezialisten.
Ich bilde mich laufend fort und besitze die Fortbildungsbescheinigung des Deutschen AnwaltVereins.